
Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab europäischen Flughäfen dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle Inlandsflüge.
| Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen: | ||
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Also vor der Abreise immer einen sorgfältigen Blick auf das Handgepäck sonst gibt es unnötige Verzögerungen beim Zoll.
Weitere Informationen gibt es dirket bei Lufthansa.de












das ist alles so albern…da meine orange ja auch flüssigkeit enthält ud gelartig ist, muss ich sie wohl auch in diese tüte quetschen, oder? was hat es eigentlich für einen sinn, dass die tüte verschließbar sein muss….und wir blöden bürger lassen alles mit uns machen…
Diese Sicherheitsvorkehrungen haben schon ihren Sinn, auch wenn wir sie beim ersten Mal nicht ganz nachvollziehen können. Aber nach den ganzen Anschlägen etc. sind diese Maßnahmen zwingend erforderlich und sollen zum Schutz aller dienen.